Bankkundschaft 60plus: Altersspezifische Fragen

Zu einem Werkstattgespräch, einer gemeinsamen Veranstaltung des Forums Luzern60plus und der Luzerner Kantonalbank, haben sich gegen 30 interessierte Forumsmitglieder eingefunden. „Wir haben die LUKB angefragt, weil sie nahe am Service Public ist. Und an diese Bank haben wir andere Ansprüche als an eine reine Privatbank“, sagte Christina von Passavant, Präsidentin des Forums Luzern60plus, bei ihrer Begrüssung.

Anhand eines fiktiven Falls haben ein Kundenberater, ein Finanzierungsspezialist und eine Erbrechtsspezialistin dargelegt, welche Themen bei BankkundInnen im Hinblick auf das Alter relevant sind. Eine sogenannte „Vermögens-Navigation“ diene als Kompass, um möglichst viele Grundlagen für eine umfassende Beratung zusammenzutragen: Zur privaten und beruflichen Situation, zu Vermögen und Immobilienbesitz, zu Steuern, zur Altersvorsorge, aber auch zur Nachlassplanung.

Eine konkrete Frage war beispielsweise jene nach Hypotheken für Wohneigentümer im Pensionierungsalter. Eine solche zu erhalten sei, anders als oft geglaubt, nicht abhängig vom Alter, sondern von der Tragbarkeit, d.h. der Vermögens- und Einkommenssituation. Der Finanzierungsspezialist zeigte auf, wie diese Tragbarkeit berechnet wird.

Frühzeitig handeln mit Blick auf Urteilsunfähigkeit oder Tod

Einen Schwerpunkt des Gesprächs bildeten zahlreiche Fragen, die sich im Hinblick auf eine mögliche Urteilsunfähigkeit oder den Tod eines Kunden, einer Kundin stellen – für diese selber, aber auch für Angehörige. Welche Vollmacht und welche Kontoformen sind angezeigt, damit beispielsweise Zahlungen von Angehörigen oder Dritten ausgelöst werden können? Um solches zu regeln, ist ein Vorsorgeauftrag unbedingt zu empfehlen. Damit kann eine urteilsfähige Person selbst bestimmen, wer z.B. nach Eintritt einer Demenz die Bankgeschäfte übernehmen und auch weitere Massnahmen treffen soll.

Zu diesen Themen ist bei der LUKB eine Broschüre erhältlich: „Bei Urteilsunfähigkeit und Tod. Selbst bestimmt“. Sie informiert über Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament und Anordnungen im Todesfall; diverse Checklisten und Vorlagen ergänzen die nützliche Broschüre.

Der Enkeltrick

Aus dem Publikum wurde schliesslich auch die Frage aufgeworfen, wie die Bank bei Verdacht auf einen Enkeltrick handle. Das heisst, wenn eine ältere Person einen aussergewöhnlich hohen Betrag in Bar abheben will. Selbst wenn ein Verdacht aufkomme, sei es aufgrund des Bankgeheimnisses sehr schwierig, gegen den Willen eines Kunden einen solchen Bezug zu verhindern, geschweige denn Meldung bei der Polizei oder bei Angehörigen zu machen, sagten die LUKB Fachleute. Hingegen könnte bei einer langjährigen Kundenbeziehung der Kundenberater herbeigerufen werden, der im Gespräch einen möglichen Trickbetrug ansprechen und vielleicht vereiteln könne. Aber auf jeden Fall werde das Schalterpersonal für dieses Thema mit interner Weiterbildung sensibilisiert.  -  29. 6. 2016 (ms)