Betagtenzentren in Aktiengesellschaft überführen

Die städtischen Heime und Alterssiedlungen sollen mehr unternehmerischen Spielraum erhalten. Der Stadtrat will dafür eine gemeindeeigene Aktiengesellschaft schaffen. Es ist vorgesehen, den Bericht und Antrag des Stadtrates im Juni im Stadtparlament zu beraten.

Auslöser für die strategische Neuorientierung bei der Entwicklung der Heime und Alterssiedlungen ist die im vergangenen Jahr durch Bundesgesetz neu geregelte Pflegefinanzierung. Sie verlangt, dass alle pflegebedürftigen Personen, auch im ambulanten Sektor, staatliche Beiträge erhalten, ungeachtet ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Luzern dafür rund 34 Millionen Franken ausgegeben. Allein diese Summe unterstreicht die Bedeutung der neuen Weichenstellung. Sie verlangt zudem, dass alle von Heimen, Spitexorganisationen und freischaffenden Pflegefachleuten erbrachten Pflegeleistungen für jede Person aus der Stadt einzeln abgerechnet werden, was einen enormen administrativen Aufwand nach sich zieht. Dazu muss mit jedem dieser Leistungserbringer, ob privat oder staatlich, ein Leistungsvertrag abgeschlossen werden.

Um diese Neuorganisation in die Wege leiten zu können, wird in der Sozialdirektion ein Bereich Alter und Gesundheit aufgebaut, der den Bedarf in der ambulanten und stationären Pflege abklärt und plant, die Leistungs- und Tarifverträge abschliesst und deren Einhaltung kontrolliert. Auch die stadteigenen Betagtenzentren und Pflegewohnungen erhalten einen Leistungsauftrag, ihre Kostenstruktur wird analysiert und mit andern Heimen verglichen. Das heisst, die Heime sind stärker dem Wettbewerb ausgesetzt. Mit diesem könnten sie am besten umgehen, schreibt der Stadtrat, wenn sie keine städtische Dienstabteilung mehr sind, sondern selbständig auftreten können.

Die Betagtenzentren sollen jedoch weiterhin zu hundert Prozent der Stadt gehören, als nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft. Der Personalbereich wird neu über einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt, der für alle Heime in der Stadt, auch für die privaten, wegleitend sein soll.

Der Grosse Stadtrat befindet über den Rahmenkredit und den Leistungsauftrag, und zusammen mit der Exekutive ist er auch am Controlling beteiligt. Der Einfluss des Stadtparlamentes wird erhöht, weil es neu auch für die Rahmenkredite mit den privaten Heimen und Spitexorganisationen zuständig ist.
René Regenass – 24. April 2012

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