Bundesratswahl: noch einmal

Von Judith Stamm

Kürzlich stoppte ein Velofahrer am Strassenrand, sympathischer Mann mittleren Alters, steuerte auf mich zu und fragte: „Wer wird neue Bundesrätin“? Wir blieben stehen und besprachen die Frage! Selbstverständlich teilte ich ihm mit, dass bei der nächsten Wahl nicht eine, sondern zwei Bundesrätinnen gewählt werden müssen!

So wird es jetzt weitergehen bis zum Wahltermin, am 5. Dezember 18. Und es spielt keine Rolle, dass nicht die Medien und nicht die Stimmbürgerschaft Wahlorgan sind. Nein, die Bundesversammlung wählt die neuen Mitglieder des Bundesrates.

Trotzdem ist das Thema allgegenwärtig. Habe ich heute mehr Zeit zum Hören und Lesen? Oder ist es wirklich so, dass die Medien dieses Mal ihre früheren Leistungen an Spekulationen, Analysen, Diagnosen und  Prognosen noch übertreffen?

Da nehme ich also über Karin Keller-Sutter zur Kenntnis, wie gut sie als Ständerätin ihre Geschäfte vertrete und durch ihre Erfahrung als Regierungsrätin geradezu prädestiniert sei für das Amt der Bundesrätin. Ihre Perfektion wird hervorgehoben. Und dann kommt der „Tiefschlag“: ob sie allenfalls „zu perfekt“ sei, wird gefragt. Denn unser Land zelebriere ja gerne das Mittelmass. Was soll das? Wie unauffällig muss Tüchtigkeit bei einer Kandidatin sein?

Nicht besser geht es Viola Amherd. Zuerst wird ihre Tätigkeit im Parlament positiv charakterisiert und ihre Exekutiverfahrung als ehemalige Gemeindepräsidentin von Brig-Glis als Pluspunkt hervorgehoben. Und dann wird ausgeführt, sie habe gegenwärtig einen Zivilprozess laufen. Dieser könnte sich als Hindernis für eine Wahl herausstellen, heisst es. Nochmals, was soll das? Dieser Prozess dient gemäss Medien dazu, unterschiedliche Ansichten, welche bezüglich finanzieller Ansprüche in einem Mietverhältnis bestehen, gerichtlich zu klären. Was ist daran auszusetzen?

Wir könnten uns ja wieder einmal überlegen, was für Aufgaben auf eine Bundesrätin warten? Sie muss mit Kompetenz einem Departement vorstehen und darf nie die Übersicht verlieren. Von ihren eigenen Gesetzesvorhaben und Projekten muss sie zuallererst die anderen Mitglieder der Landesregierung überzeugen. Denn der Bundesrat spricht ja nach aussen „mit einer Stimme“. Als nächstes muss sie die Zustimmung des Parlamentes gewinnen. Bei einer Abstimmung geht es um die Gunst der Stimmbürgerschaft. Nicht zu vergessen ist der Umgang mit dem Ausland. Sei es mit Diplomaten, Ministern oder Staatsoberhäuptern. Wichtig für das Ansehen einer Bundesrätin ist auch ihre Arenatauglichkeit und die Fähigkeit, an der Eröffnung der Olma medienwirksam ein Säuli zu knuddeln. Und wenn das alles in eine Tätigkeit zum Wohle des Landes mündet, dann sprechen wir von einer guten Bundesrätin!

Das ist aber nicht alles, was zum Thema gesagt werden muss. Denn in der Bundesverfassung steht in Art. 175, dass die Landesgegenden und Sprachregionen im Bundesrat angemessen vertreten sein müssen. Und da liegt natürlich des Pudels Kern. Die Klagen der Landesteile, die schon lange keine Vertretung mehr gehabt haben, gehen uns zu Herzen. Dabei ist bekannt, dass eine Bundesrätin gar nicht so viel für den eigenen Kanton, die eigene Region bewirken kann, wie gemeinhin angenommen wird. Denn es steht ja immer das Wohl des ganzen Landes im Vordergrund!

Von den Parteien wird übrigens in dieser Sache in der Bundesverfassung nichts gesagt. Hier herrscht freie Übereinkunft der Fraktionen.

Um das Ganze noch zu komplizieren, stellt sich seit 1971 immer dringender auch die „Frauenfrage“. Was ist denn, um mit der Bundesverfassung zu sprechen, eine angemessene Vertretung der Frauen? Die Frauen stellen in der Bevölkerung die Mehrheit dar. Also wären mindestens drei Frauen im Bundesrat angemessen. Für diese Meinung müssen wir nicht einmal den Minderheitenschutz bemühen, der in unserem Lande so wichtig ist. Und dem allenfalls Quoten dienen würden. Denn es geht ja, wie erwähnt, um die Vertretung einer Mehrheit.

Warum ist denn diese Entwicklung so zäh? Offenbar geht es eben doch um einen Minderheitenschutz. Um den Minderheitenschutz für die Männer!

21.10.2018

Zur Person
Judith Stamm, geboren 1934, aufgewachsen und ausgebildet in Zürich, verfolgte ihre berufliche und politische Laufbahn in Luzern. Sie arbeitete bei der Kantonspolizei und bei der Jugendanwaltschaft, vertrat die CVP von 1971 - 1984 im Grossen Rat (heute Kantonsrat) und von 1983 - 1999 im Nationalrat, den sie 1996/97 präsidierte. Sie war 1989 - 1996 Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und 1998 - 2007 Präsidentin der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft.