Im neuen Himmelrich darf und kann man alt werden

„In der normalen Wohnung alt werden“. Genau dieser Vorstellung – als Titel formuliert im letzten Beitrag von „Luzern60plus“ in der Serie zum Wohnen im Alter – werde das Projekt Himmelrich 3 gerecht, sagt abl-Geschäftsleiter Bruno Koch. „Das wollen wir hier umsetzen. Auch junge Leute schätzen barrierenfreies Wohnen, nicht nur die Alten.

Weitverbreitet hört man heute unter den alten Menschen den Wunsch, in den eigenen vier Wänden – Mietobjekt oder Eigentum – alt zu werden, also bis zum Pflegefall oder bis zum Ableben nicht ausziehen zu müssen. Wenn die abl jetzt im Himmelrich 3 (Claridenstrasse, Heimatweg und Tödistrasse) neue Wohnungen baut, sollen Mieter und Mieterinnen bis ins hohe Alter dort wohnen können. Dabei stellten sich, so Bruno Koch, Fragen zu den notwendigen Einrichtungen und Dienstleistungen. „Die Wohnungen müssen barrierenfrei sein, vom Erdgeschoss bis in die oberste Etage; das können auch junge Menschen schätzen, Behinderte. Es scheint mir sinnvoll, diese Form von Angebot und Einrichtung für die ganze Siedlung, also für das ganze Projekt, so zu wählen.“

Die Planung von Himmelrich 3 sieht weiter die Erstellung eines Restaurants vor, mit Aussenraum im Bleichergärtli. Im Idealfall kann dieses Restaurant auch als Verpflegungs- und Aufenthaltsort für ältere Leute dienen, die nicht immer oder nicht mehr zu Hause kochen wollen. Auch ein Cateringdienst ist denkbar.

Im Himmelrich 3 werde es auch Wohngruppen für städtische Pflegewohnungen geben, wie das heute schon in Tribschen Stadt der Fall sei, erklärt Bruno Koch. Daneben hat die abl auch eine Absichtserklärung unterschrieben, um in Zusammenarbeit mit der Stiftung contenti Behindertenwohnungen mit Platz für 30 Personen bereitzustellen. An der Gibraltarstrasse hat die Stiftung bereits einen Neubau mit kaufmännischen und andern Arbeitsplätzen für Schwerstbehinderte erstellt. Die behinderten Frauen und Männer würden also bei der abl wohnen und an der Gibraltarstrasse arbeiten. Zum Leistungsangebot in der neuen Siedlung Himmelrich soll auch ein Spitex-Stützpunkt gehören.

Für die Neubauten bestehen Mietzinsvorstellungen. Eine Viereinhalbzimmerwohnung zum Beispiel soll nicht über 2000 Franken kosten. Das tönt im Vergleich mit andern abl-Siedlungen nach viel, muss aber auf den Bezug im Jahre 2017 hochgerechnet werden. Für die ebenfalls eingeplanten Alterswohnungen – man denkt an 80 Einheiten – muss bei einer Zweieinhalbzimmerwohnung mit einem Mietzins von rund 1200 Franken gerechnet werden.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Normalwohnung und Alterswohnung? Die Alterswohnungen werden wie alle Wohnungen im Himmelrich 3 barrieren- und schwellenfrei sein, sie müssen mit Rollstuhl oder Rollator begeh- oder befahrbar sein, und vermutlich sind sie mit einer Dusche statt Badewanne ausgerüstet. Auch ein Notruf müsse eingerichtet werden, ergänzt Bruno Koch.

Für das sogenannt betreute Wohnen bestehen keine konkreten Vorstellungen. Anlaufstellen in Krankheits- oder Pflegesituationen wären die Spitex, allenfalls auch die städtischen Pflegewohnungen innerhalb der Siedlung. Die abl geht davon aus, dass diese Angebote von der Stadt organisiert und bereitgestellt werden müssten.

René Regenass – 28. September 2012