Die vergessene Revolution

Von Judith Stamm

Vor dreissig Jahren sank das Patriarchat in unserem Lande lautlos in sich zusammen. Denn am 1.Januar 1988 trat das neue Eherecht in Kraft. Aber so ganz ohne Nebengeräusche ging der Prozess natürlich nicht über die Bühne.

Das ursprünglich geltende Eherecht stammte als Teil des Zivilgesetzbuches vom Anfang des letzten Jahrhunderts, von 1907. Es lohnt sich, einige der markanten Vorschriften nochmals in Erinnerung zu rufen. „Der Ehemann ist das Haupt der Gemeinschaft. Er bestimmt die eheliche Wohnung und hat für den Unterhalt von Weib und Kind in gebührender Weise Sorge zu tragen“, hiess es etwa. Klar war die Rollenverteilung geregelt durch den Satz: „Sie führt den Haushalt“. Der Mann vertrat die Gemeinschaft nach aussen. Im Rahmen der „Schlüsselgewalt“ konnte die Ehefrau „in der Fürsorge für die laufenden Bedürfnisse des Haushaltes“ die Gemeinschaft, neben dem Ehemann, ebenfalls vertreten. War nun die Anschaffung eines Staubsaugers durch die „Schlüsselgewalt“ gedeckt, war eine Frage, die wir während meines Jusstudiums an der Universität Zürich, wälzten. Nein, lautete die Antwort. Die Frau hatte vor dem Kauf die Zustimmung des Ehemannes einzuholen! Und ausserhäuslich erwerbstätig durfte sie nur mit ausdrücklicher oder stillschweigender Bewilligung des Ehemannes sein. Sie konnte sich die Bewilligung vor Gericht erstreiten, wenn sie darlegen konnte, dass die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes im „Interesse der ehelichen Gemeinschaft oder der Familie“ geboten war. Dass sie einen erlernten Beruf aus Freude und Interesse auch nach der Heirat ausüben wollte, war offenbar als Argument nicht gerichtstauglich.

Das sind zum Glück vergangene Zeiten. Erstaunlich ist, dass sie bis 1988 dauerten.

Als ich 1983 in den Nationalrat kam, waren die Beratungen eines neuen Eherechts schon sehr weit gediehen. Alle Parlamentarierinnen, von rechts bis links, stellten sich in einem gemeinsamen Aufruf hinter dieses Gesetzeswerk. Das war nötig. Denn das Referendum war ergriffen worden. Unter dem Slogan: „Der Richter im Ehebett“ sollte das neue, zeitgemässe Eherecht gebodigt werden. Das neue Recht entthronte den Mann als Oberhaupt der Familie. Es setzte auf partnerschaftliches Zusammenwirken. Da war es ein cleverer Schachzug der Gegner, zu unterstellen, dass die Eheleute im Konfliktfall immer wieder zum Kadi laufen müssten oder könnten.

Die Frauen, unterstützt von fortschrittlichen Männern, gingen auf die Barrikaden. Ich erinnere mich an unzählige Veranstaltungen in diesem September 1985, an denen ich teilnahm. „Nicht mit mir“ sagte mir ein sichtlich genervter Mann, der sich mit mir und ich mich mit ihm, bei einer Standaktion anlegte. Ich musste lachen: „Nein, ganz sicher nicht mit Ihnen“ stimmte ich ihm zu!

Am Abend des Abstimmungssonntags schloss die zuständige Justizministerin ihre Information über den Ausgang der Abstimmung am Fernsehen mit einem Augenzwinkern. „Und ich kann alle Eheleute beruhigen“ sagte sie sinngemäss. „Wenn Sie am nächsten Morgen erwachen, werden sie immer noch Ihren Partner, ihre Partnerin, neben sich im Ehebett finden, und nicht den Richter.“

In unserem Lande wird viel vom Kampf für das Frauenstimmrecht und über Gleichstellung geredet. Dass das Institut der Ehe noch bis 1988 rechtlich ein Hort der Ungleichstellung war, wird wenig thematisiert. Das ist erstaunlich.

Und jetzt? Was wird die Zukunft bringen? Auf Bundesebene ist ein Geschäft: „Ehe für alle“ in der Pipeline. Präziser gesagt, fordert die grünliberale Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative, dass die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, abzuklären, was für Anpassungen in anderen Gesetzen bei einer Bejahung des Anliegens nötig würden. Dabei handelt es sich unter anderem um das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Ausländerrecht, das Adoptionsrecht und weitere Bereiche. Unklar ist auch noch, ob die Bundesverfassung ebenfalls geändert werden müsste. Der Bericht steht noch aus.

„Tempora mutantur nos et mutamur in illis“, sagen die Lateiner: „Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen“. Vater dieses Gedankens soll der römische Dichter Ovid ( 43vChr – 17nChr) gewesen sein.

Ein Merkmal von heute ist es, dass sich die Zeiten rasend schnell ändern, und wir, einige von uns, da nicht immer so rasch mitkommen. Wenn das Geschäft „Ehe für alle“ in unsrem Land spruchreif sein wird, erwarte ich ausufernde Diskussionen. Immerhin sind uns Irland 2015 mit einer Volksabstimmung und Deutschland 2017 mit einer Entscheidung des Bundestages vorausgegangen. Von „Vorpreschen“ also keine Spur!
17. Februar 2018

Zur Person

Judith Stamm, geboren 1934, aufgewachsen und ausgebildet in Zürich, verfolgte ihre berufliche und politische Laufbahn in Luzern. Sie arbeitete bei der Kantonspolizei und bei der Jugendanwaltschaft, vertrat die CVP von 1971 – 1984 im Grossen Rat (heute Kantonsrat) und von 1983 – 1999 im Nationalrat, den sie 1996/97 präsidierte. Sie war 1989 – 1996 Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und 1998 – 2007 Präsidentin der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft.