Was bedeutet das neue Erwachsenenschutzrecht für ältere Personen?

Auf den 1. Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Wie wirkt sich die eingreifende Gesetzesrevision auf die ältere Bevölkerung aus? Was sollen ältere Menschen und Menschen mit betagten Angehörigen generell über die Gesetzesrevision wissen? Wie regelt das künftige Erwachsenenschutzrecht zum Beispiel die Verbindlichkeit der Patientenverfügung? Wie sieht ein Vorsorgeauftrag aus, der die Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle einer Urteilsunfähigkeit regelt?

An einer öffentlichen Veranstaltung des Forums Luzern60plus wird der Luzerner Sozialexperte Urs Vogel über dieses heikle und anspruchsvolle Thema informieren. Zudem bietet sich die Gelegenheit, Fragen zu stellen und von einer Fachperson der Pro Senectute konkrete Informationen über die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen zu erhalten.

Montag, 17. September 2012, 13.30 Uhr. Hochschule Luzern, Auditorium, Inseliquai 12b, vis-à-vis Werftestrasse 1
Infolge beschränkter Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich an: fachstelle@luzern60plus.ch oder 041 208 81 38