Patientenverfügungen im Vergleich

Das neue Erwachsenenschutzrecht regelt die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen seit Anfang  2013 schweizweit einheitlich. Damit wird auch das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gestärkt. Sie können vorsorgen für den Fall, dass sie sich nicht mehr selbst äussern können, und zum Beispiel festhalten, wenn sie keine lebensverlängernden Massnahmen wünschen. Wer seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festhält, entlastet auch die Angehörigen. Sie werden davon entbunden, in einer ohnehin schwierigen Situation einen solch anspruchsvollen Entscheid stellvertretend fällen zu müssen.

Zahlreiche Organisationen, darunter Caritas, Dialog Ethik, Pro Senectute, SRK, Exit oder FMH stellen aktuelle Vorlagen bereit, die unterschiedlich detailliert sind. Doch welches Modell ist für wen am besten geeignet? Inzwischen haben verschiedene Organisationen solche Patientenverfügungen verglichen.

Die Schweizerische Stiftung Patientenschutz (SPO) hält ein hilfreiches Themenheft mit Fachbeiträgen und Interviews zur Patientenverfügung bereit. Im Heft werden verschiedene Verfügungen vorgestellt, jene der SPO aber auch solche von andern Organisationen.

CURAVIVA Schweiz hat vom Institut Neumünster 37 Patientenverfügungen vergleichen lassen und dazu eine aktualisierte Dokumentation publiziert. Die Übersicht enthält eine allgemeine Einführung in das Thema und schafft einen guten Überblick über die vielfältigen Vorlagen.

Der Kassensturz hat das Thema Patientenverfügung in einer Sendung im Januar aufgegriffen und stellt einen kurzen Überblick über zahlreiche Vorlagen im Internet zur Verfügung.  (17.2.2013)

Die Dokumentationen können herunter geladen werden:
Schweizerische Stiftung Patientenschutz

Curaviva Schweiz

Kassensturz