Welche Abzüge sind möglich?

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner nicht immer einfach: Welche Abzüge können vorgenommen werden? Erfahrene und kompetente Steuerfachpersonen von Pro Senectute Kanton Luzern helfen gerne weiter und füllen für Einzelpersonen und Ehepaare im AHV-Alter die Steuererklärung diskret aus. Sämtliche Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Fachpersonen unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.  Das Ausfüllen der Steuererklärung 2017 wird nebst den gewohnten Standorten an den Beratungsstellen Luzern, Emmen und Willisau neu auch in den Regionen Seetal, Rontal, Sursee und Entlebuch angeboten.

Rentnerinnen und Rentner ab 60 Jahren können die Steuerunterlagen an eine der gewünschten Beratungsstelle einreichen und/oder einen Termin vereinbaren. Die Preise für das Ausfüllen der Steuererklärung sind abhängig vom Reinvermögen und betragen zwischen 50 und 210 Franken. Für besonders aufwendige Steuererklärungen oder komplexe Zusatzleistungen wird in gegenseitiger Absprache zusätzlich ein separater Stundentarif von 100 Franken verrechnet. Club sixtysix-Mitglieder erhalten gegen Vorweisen ihres gültigen Mitgliederausweises einen Rabatt von 10 Prozent (gültig für Rentnerinnen und Rentner ab 60 Jahren).

Der Treuhanddienst von Pro Senectute Kanton Luzern erledigt für Menschen im AHV-Alter die gesamten finanziellen und administrativen Arbeiten: Zahlungsverkehr, Rückerstattungsanträge an Krankenkassen, Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen, Steuererklärung und vieles mehr - auf Wunsch auch zu Hause. Auskünfte zum Treuhanddienst gibt es unter der Telefonnummer 041 226 19 70.

Adresse für die Einreichung der Steuererklärungen: Beratungsstelle Luzern Stadt und Luzern-Land, Pro Senectute Kanton Luzern, Maihofstrasse 76, 6006 Luzern, Tel. 041 319 22 80, E-Mail: steuern@lu.prosenectute.ch

Medienmitteilung, 2.2.2018