Versichern

Von Karin Winistörfer

Vielleicht bin ich die ganze Sache etwas naiv angegangen. Ich dachte, es könnte nicht schaden, für den Todesfall versicherungsmässig aufzurüsten. Es wäre wenig erbaulich, wenn die Hinterbliebenen neben allen anderen Problemen auch noch am Hungertuch nagen müssten.

Doch es tat sich ein Abgrund auf.

„Todesfallrisikoversicherung“ tönt zuversichtlich, ein Rettungsanker in stürmischer See. Das wäre es auch geblieben. Wenn ich nicht die seitenlangen Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelesen hätte.

Denn zwar zahlt die Versicherung im Todesfall selbstverständlich den vereinbarten Betrag. Doch das nur unter der Bedingung, dass… und falls dieses, aber jenes nicht… und sofern mindestens… aber doch auf keinen Fall….

Da steht etwa, sinngemäss, dass kein Geld fliesst, wenn man bei Versicherungsabschluss irgendwelche Angaben zum Gesundheitszustand der letzten fünf Jahre unterschlagen hat. Oder wenn man Angaben nicht gemeldet hat, die einem hätten bekannt sein müssen. Vielleicht war ich vor einiger Zeit ein paarmal wegen Husten beim Arzt, und in Zukunft wird sich zeigen, dass das ein erstes Anzeichen von Lungenkrebs gewesen war, wer weiss. Was ich nicht hoffe. Aber wenn ich nun vergesse, dies aufzulisten, und später wegen Lungenkrebs die Radieschen von unten zählen sollte – ja, dann kriegen meine Liebsten keinen müden Rappen von meiner teuren Versicherung. Grund: «Anzeigenpflichtverletzung». Schon nur dieses Wort! Ein wahres Juwel der Dichtkunst.

Oder Grobfahrlässigkeit, Teilnahme an Kriegen oder bürgerlichen Unruhen: Leistungen sind in diesem Fall im Grundsatz ausgeschlossen. Das ist nicht einmal dann wirklich nachvollziehbar, wenn jemand für fremde Mächte in den Krieg zieht. Denn in den meisten Fällen wird dies eher nicht der Fehler der deshalb leer ausgehenden Angehörigen sein, die durch die Umstände des Todes schon genug gestraft sein dürften. Auch wenn jemand in der Freizeit ein irres Wagnis eingeht, das Gehirn ausgeschaltet, und dabei umkommt – nicht nur schade ums ausgelöschte Leben, sondern auch um die bezahlten Prämiengelder.

Oder Suizid. Dann gibt’s nur Geld, sofern die Versicherung bereits ein paar Jahre gelaufen ist. Bringt sich der Versicherte vorher um – Pech gehabt! (Angehörige) bzw. – Glück gehabt! (Versicherung).

Deshalb sehe ich nun sonnenklar, dass es in dieser Situation nur eine Lösung gibt, die absolut zuverlässig und ohne Ausnahme in jedem Fall hilft: nicht zu sterben.

So, dieses Problem hätte ich gelöst. Zumindest in der Theorie. An der Umsetzung arbeite ich noch.

13. Dezember 2016.

Zur Person

Karin Winistörfer, geboren 1974 in Biel, ist seit Herbst 2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern. 2001 schloss sie das Studium der Geschichte mit dem Lizentiat ab. Bis 2012 war sie Journalistin und Redaktorin im Ressort Kanton der Neuen Luzerner Zeitung. 2012 bis 2014 absolvierte sie an der Universität Luzern einen Master in Methoden der Meinungs- und Marktforschung. Karin Winistörfer wohnt mit ihrem Partner und ihren zwei Kindern in der Stadt Luzern.