Viva Luzern ermöglicht Begegnungen in Besuchsräumen

Ab 8. Mai können sich Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern bei Viva Luzern wieder persönlich begegnen. Die Besuche finden nach Voranmeldung in Besuchsräumen und unter Einhaltung von Begleitmassnahmen statt.

Ab 8. Mai und damit kurz vor Muttertag sind Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner durch Angehörige und nahe Bezugspersonen bei Viva Luzern wieder möglich. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner hat Viva Luzern in Abstimmung mit dem Kanton Luzern das Vorgehen inklusive Begleitmassnahmen definiert. Unter anderem gilt:

  • Besuche finden in einem eigens dafür eingerichteten Besuchsraum in den Betagtenzentren und nur nach telefonischer Voranmeldung statt. 
  • Pro Besuch sind maximal zwei Angehörige erlaubt. Besuchsberechtigt sind nahe Angehörige/Bezugspersonen. 
  • Alle am Besuch beteiligten Personen tragen eine Schutzmaske. Es gilt der Mindestabstand von zwei Metern.
  • Die Oberflächen und Gegenstände im Besuchsraum werden nach jedem Besuch gereinigt und desinfiziert.
  • Personen mit Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber/Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns) verzichten auf einen Besuch.
  • Die  Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind auf dem Areal des Betagtenzentrums jederzeit einzuhalten. 

Dies ist die erste Phase in der schrittweisen Öffnung von Viva Luzern. Nach wie vor gilt die erste Priorität, Bewohnende und Mitarbeitende möglichst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Eine weitere Öffnung wird in Betracht gezogen, wenn sich die Auswirkung der ersten Lockerung abschätzen lässt. Weiter gilt: Die Restaurants in den Betagtenzentren von Viva Luzern sind bis auf Widerruf für Externe nicht zugänglich. Auch finden bis auf Widerruf keine öffentlichen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von Viva Luzern statt.

Kurzfristige Änderungen aufgrund der Kommunikation durch den Bund, den Kanton Luzern und der Stadt Luzern sind jederzeit möglich. 

Medienmitteilung Viva, 7. Mai 2020