Vom Recht zum Rechthaber

Von Meinrad Buholzer

Seltsam ist, was das Recht – oder in diesem Fall ein Verkehrssignal – mit uns anstellen kann. Wir leben an einer Privatstrasse, die bis vor ein paar Jahren nicht speziell gekennzeichnet war. Hie und da kamen ein paar Autofahrer, zwecks körperlicher Ertüchtigung auf den benachbarten Sportplätzen, und parkierten ihre vier Räder auf unserer Strasse. Es störte mich nicht – obwohl ich mich fragte, wieso sie, die doch so trainierte Körper haben, nicht den öffentlichen Parkplatz benutzen, für den sie geschätzte fünfzig Schritte mehr zurücklegen müssten.

Vor ein paar Jahren wurde nun die Strasse saniert und bei dieser Gelegenheit ein Fahr- und Parkverbot erlassen und per Signaltafel markiert. Seither kommt nur noch sporadisch einer, der mit dem Fussweg vom Parkplatz zum Sportplatz überfordert ist. Ich könnte zufrieden sein und meine Wege gehen. Aber nein, nun störe ich mich an dem Einen, der das Verbot übertritt und auf „meiner“ Strasse fährt und parkiert. Ich habe Lust, ihn barsch zu fragen, was er hier suche? Um ihm, was immer er sagt, postwendend zu antworten, er habe hier gar nichts zu suchen! Wenn nicht gar, wenn er frech kommt, mit der Polizei zu drohen. Bis jetzt konnte ich – oder mein Über-Ich – mich zurückhalten. Ich lasse es geschehen. Und wenn ich weiter gehe, wird mir klar, dass dieser motorisierte Sportler mich vor fünf oder zehn Jahren völlig kalt gelassen hätte. Dann wundere ich mich…

… und denke an Lao-Tse, den chinesischen Weisen, der uns – als er den Verfall des Reiches voraussah, nach Westen reiste und verschwand – das Tao Te King hinterliess, je nach Übersetzung das „Buch vom Sinn des Lebens“ oder vom „Weg und der Tugend“. Für den Taoismus ist die beste Regierung jene, von der man nichts merkt. Im 57. Kapitel heisste es: „Je mehr Gesetze und Verordnungen kundgemacht werden, desto mehr Diebe und Räuber gibt es.“ Diese Philosophie basiert auf der Idee, dass das Zusammenleben der Menschen besser funktioniert, wenn die Obrigkeit möglichst wenig eingreift. Denn erst durch Vorschriften und Gesetze leiten sie Ansprüche auf, fordern neben den Pflichten auch die Rechte. Und fliessend wird die Grenze zwischen dem im Recht stehenden und dem Rechthaber (der sich unter Umständen mit wilder Haarspalterei durch alle möglichen Instanzen streitet – um sich im Extremfall als Michael Kohlhaas im Legitimationswahn mit Selbstjustiz über das Recht zu stellen).

Es liegt mir fern, unser Rechtssystem in Frage zu stellen. Zum einen kam unser Recht gerade deshalb zustande, um direkte Konfrontationen im Volk zu entschärfen, Aggressionen abzuleiten, das Bedürfnis nach Rache zu neutralisieren. Das Gewaltmonopol des Staates ist eine hohe, zivilisierende Errungenschaft. Klar auch, dass eine funktionierende Gesellschaft auf ein verlässliches Rechtssystem angewiesen ist. Und schliesslich stammt Lao-Tses Philosophie aus einer Gesellschaft, deren Gliederung und Hierarchie, deren soziale und politische Gegebenheiten nicht mit unserer vergleichbar sind.

Dennoch können wir von Lao-Tse lernen. Zum Beispiel, dass uns Rechte erst bewusst werden und wir erst dann einen Anspruch ableiten, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden und sie formuliert vor uns liegen. Dass plötzlich ein Konflikt entsteht, der uns zuvor nicht aufgefallen ist. Und dass wir oft zufriedener sind und Dinge geschehen lassen, wenn wir nicht meinen, immer und überall auf unserem Recht zu bestehen.

29. Mai 2018

Zur Person:
Meinrad Buholzer, Jahrgang 1947, aufgewachsen in Meggen und Kriens, arbeitete nach der Lehre als Verwaltungsangestellter auf Gemeindekanzleien, danach als freier Journalist für die Luzerner Neuesten Nachrichten LNN. 1975 bis 2012 leitete er die Regionalredaktion Zentralschweiz der Schweizerischen Depeschenagentur SDA. Einen Namen machte er sich auch als profunder journalistischer Kenner der Jazzszene. 2014 erschien sein Rückblick aufs Berufsleben unter dem Titel «Das Geschäft mit den Nachrichten - der verborgene Reiz des Agenturjournalismus» im Luzerner Verlag Pro Libro.