Qualifizierte und bereichernde Freiwilligenarbeit

Im Auftrag der KESB eine Beistandschaft für schutzbedürftige Menschen zu führen, ist eine anspruchsvolle Form von Freiwilligenarbeit. Sie wird von den Beteiligten sehr geschätzt.

Von Marietherese Schwegler

Es gibt verschiedene Gründe, warum volljährige Menschen die Anforderungen des täglichen Lebens nicht mehr alleine bewältigen können: Psychische Krankheit, kognitive Beeinträchtigung, Suchterkrankung, im Alter oft auch eine Demenz können dazu führen, dass eine ehemals selbständige Person Hilfe und Unterstützung braucht. Sei es bei alltäglichen Verrichtungen, bei Wohnungsfragen, in der Freizeit, für administrative Aufgaben rund um Krankenkasse, Steuer oder Finanzen. Meist kommen auch soziale Probleme hinzu.

Massgeschneiderte Beistandschaft

Wenn das soziale Umfeld oder Nachbarschaftshilfe die benötigte Hilfe nicht leisten kann und keine geeignete Beratungsstelle übernimmt, dann wird oft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gerufen. Sie klärt bei einer Meldung sorgfältig ab, welche Art von Unterstützung die hilfsbedürftige Person braucht und ordnet bei Bedarf eine Beistandschaft an. In jedem Fall werden Aufgabenspektrum und Art der Beistandschaft massgeschneidert auf die Anforderungen der zu begleitenden Person abgestimmt. Bei der KESB Stadt Luzern arbeiten Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände, die eher anspruchsvolle Mandate führen. In vielen Fällen übernehmen auch Personen aus dem sozialen Umfeld der unterstützungbedüftigen Person – z.B. eine Nichte, ein Bruder – ein solches Mandat.

Private Beiständin, privater Beistand

Die KESB setzt aber gerne auch auf Freiwillige. Diese werden rekrutiert und begleitet von der Fachstelle für private Beistandspersonen, die von Susu Rogger geleitet wird. „Selbstverständlich müssen Freiwillige persönlich und fachlich geeignet sein, ein Mandat als private Beiständin, privater Bestand zu übernehmen“, erklärt sie. Wichtige Voraussetzungen sind Sozial- und Selbstkompetenz, Einfühlungsvermögen und Verschwiegenheit. Gefragt sind ferner administrative und organisatorische Fähigkeiten, PC-Anwenderkenntnisse, Deutsch in Wort und Schrift sowie ein guter Leumund. Interessierte Freiwillige müssen zudem eine längere Zeitperspektive haben, denn sie sollten sich für mindestens vier Jahre verpflichten.

Wer sich für ein Amt als private Beistandsperson interessiert, wird auf seine Eignung geprüft und von der Fachstelle für private Beistandspersonen an drei Abenden für die Aufgabe geschult. Diese ist auch Anlaufstelle, wenn es bei der Führung eines Mandats Fragen oder Probleme gibt, und sie organisiert regelmässig Veranstaltungen zu Fachthemen wie z.B. Demenz und Ethik.

Sozialer Mehrwert für alle Beteiligten

Viele Menschen, die von privaten Beistandspersonen betreut werden, leben in Institutionen: einem Pflegeheim oder einer Einrichtung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Selbst wenn dieser Rahmen gegeben ist, erscheint ein Amt als private Beistandsperson anspruchsvoll. Denn es geht ja sowohl um fachliche Aufgaben wie auch um das Zwischenmenschliche: Zentral sei eine möglichst gute Lebensqualität der Betreuten, betont Susu Rogger. Sie weiss aus Erfahrung, dass die Freiwilligen sich dafür gerne Zeit nehmen. Als Beispiel erwähnt sie jene Beiständin, die ihrem Betreuten zum Geburtstag einen Besuch auf dem Flohmarkt ermöglichte und dafür ihren freien Samstag einsetze. „Freiwillige erhalten aber auch etwas zurück, sie erleben ihre Aufgabe als bereichernd“, sagt Susu Rogger. Als Beleg dafür sieht sie die Tatsache, dass die meisten Privatbeistände viel mehr Zeit investieren, als das Amt von ihnen verlange – und auch viel mehr Stunden, als von der KESB entschädigt werden (zirka 24 Stunden zu 40 Franken jährlich). Es liegt auf der Hand, dass Freiwillige i.d.R. zeitlich flexibler sind als dies Berufsbeistände sein können.

Zurzeit sind in der Stadt Luzern 177 private Beistandspersonen im Amt. Davon stammt eine Mehrheit aus dem sozialen Umfeld eines betreuten Menschen, doch 39 haben sich spontan gemeldet (rekrutierte private Beistandspersonen). Die Stadt strebt an, dass künftig noch mehr Freiwillige zum Zug kommen; rund 250 Mandate sind das Ziel. Während heute viele rekrutierte private Beistandspersonen bei Antritt ihres Amtes zwischen 58 und 65 Jahre alt sind, meldeten sich inzwischen vermehrt auch jüngere Menschen ab 40.

Berufsbeistände in komplexen Situationen

Die KESB achtet bei der Zuteilung darauf, dass private Beistandspersonen keine allzu komplexen Mandate übernehmen müssen. Bei schweren psychischen Krankheiten, einer Suchtproblematik oder bei schwierigen finanziellen Verhältnissen werden immer Berufsbeistände eingesetzt, und auch dann, wenn eine Person sich gegen eine Beistandschaft wehrt. Für Kinder und Jugendliche werden ebenfalls keine privaten Beistandspersonen beauftragt.

Mehr Information zu Kindes- und Erwachsenenschutz

Kontakt für Interessierte:
Stadt Luzern, Soziale Dienste Erwachsenenschutz
Susu Rogger, Leiterin Fachstelle für private Beistandspersonen
Telefon 041 208 73 54

29.2.2018