Viva Luzern erlaubt assistierten Suizid
Im Kanton Luzern sollen alle Heime verpflichtet werden, assistierten Suizid zu ermöglichen. In vielen Einrichtungen ist das heute schon möglich. Wie ist es in den Luzerner Viva-Alterszentren?
Sollen sterbewillige Menschen, die in einem Alterszentrum oder Pflegeheim leben, zum Beispiel in ein Hotel gehen müssen, wenn sie mit Exit oder einer anderen Organisation aus dem Leben scheiden wollen? Nein, hat kürzlich der Kantonsrat gesagt und eine Motion überwiesen, die alle Gesundheits- und Sozialeinrichtungen verpflichten will, den assistierten Suizid intern zu ermöglichen.
Für viele Heime ist das Thema allerdings nicht mehr relevant, da sie schon heute ermöglichen, am vertrauten Ort aus dem Leben zu scheiden. Wir wollten wissen, wie die Viva-Luzern-Alterszentren, deren Aktien zu 100 Prozent im Besitz der Stadt sind, mit dem Wunsch von Bewohnenden umgehen, durch einen assistierten Suizid aus dem Leben zu scheiden.
Strenge Auflagen und persönliche Gespräche
Grundsätzlich ist laut Ramona Helfenberger, Medienbeauftragte von Viva Luzern, «die Begleitung von Bewohnenden durch eine Sterbehilfeorganisation möglich». Allerdings werden die Voraussetzungen durch Bezugs- und Vertrauenspersonen genau geprüft. «Wünsche rund um Sterben und Tod werden bei Bewohnenden und Angehörigen regelmässig abgeholt.» Das beginne schon beim Eintritt in eines der Alterszentren.
Selbstverständlich werde immer überprüft, ob alle rechtlichen Schutzbestimmungen eingehalten würden. Dazu gehört in erster Linie, dass die sterbewillige Person urteilsfähig ist in Bezug auf den Wunsch nach Suizidbeihilfe. Auch der Schutz der Mitbewohnerinnen und -mitbewohner müsse sichergestellt werden, ebenso wie derjenigen der Mitarbeitenden. Je nach Bedarf wird das Suizidereignis intern aufgearbeitet.
Alle Abklärungen würden schriftlich festgehalten, sagt Helfenberger, und: «Falls der Verdacht besteht, dass Schutzbestimmungen nicht eingehalten werden, sprechen wir uns in erster Instanz mit der involvierten Sterbehilfeorganisation ab und schalten bei Erhärtung des Verdachts die Behörden ein.» An jedem der sechs Viva-Standorte sind letztes Jahr laut Ramona Helfenberger im Schnitt ein bis zwei Personen mit einer Sterbehilfeorganisation assistiert aus dem Leben geschieden.
Selbstbestimmung wird respektiert
Viva Luzern begründet die liberale Haltung mit den unterschiedlichen Weltanschauungen und Wertemassstäben ihrer Bewohnenden: «Der Anspruch auf Respektierung der Selbstbestimmung gilt für alle Menschen, ungeachtet des Alters und des Wohnorts.»
Weiter hält Viva Luzern fest, dass es für sie selbstverständlich sei, dass «das Dasein auch ohne Vollbesitz der eigenen Kräfte und Fähigkeiten lebenswert ist». Insbesondere wird daraufhin gewiesen, dass mit Palliative Care «auch angesichts von Verlust, Abhängigkeit, existentiellen Fragen, Krankheit und Endlichkeit ein angepasstes, behagliches Zuhause zur Verfügung» stehe. Dieses beinhalte auch einfühlsame Betreuung, achtsame Seelsorge, professionelle Pflege und medizinische Versorgung.