Velos gehören nicht zum «Langsamverkehr»

30.10.2026 | Volker Assel

Gastautor Volker Assel setzt sich dezidiert für Fussgänger und Fussgängerinnen ein. Die beiden Beiträge von Luzern60plus-Forumsmitgliedern haben ihn motiviert, seine Meinung zu äussern.

Die Idylle trügt. Gerade auf der neu gestalteten Bahnhofstrasse kommen sich Velofahrende und Fussgänger immer wieder in die Quere, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Bild: zvg Stadt Luzern
Die Idylle trügt. Gerade auf der neu gestalteten Bahnhofstrasse kommen sich Velofahrende und Fussgänger immer wieder in die Quere, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Bild: zvg Stadt Luzern

Ein etwa zehnjähriger Junge steht am Zebrastreifen vor dem Restaurant Drei Könige an der Bruchstrasse. Er möchte die Strasse überqueren. Ein Auto hält. Er will loslaufen. Zwei Velofahrer nähern sich. Sie hätten mehr als genug Zeit zu bremsen. Sie tun das nicht, fahren ungebremst links und rechts am Auto vorbei. Zum Glück hat der Junge das rechtzeitig gemerkt.

Die Velofahrer wissen, dass der Junge Vortritt hat. Sie entscheiden sich aber für die Bequemlichkeit, sie wollen den Schwung nicht verlieren. Dabei riskieren sie bewusst, den Jungen zu verletzen. Der rechts fahrende Velofahrer war übrigens ein grüner Politiker, der vehement die Sicherheit der Velofahrenden einfordert.

Verkehrsregeln werden nicht eingehalten

Der Vorfall zeigt aber auch die Problematik von Quartierstrassen auf, die zu Velorouten ernannt werden. Einerseits gilt hier Rechtsvortritt nicht, das verleitet zum Schnellfahren. Andererseits gibt es alle fünfzig Meter einen Zebrastreifen, wo Fussgänger und Fussgängerinnen Vortritt hätten. Das ist ein Beispiel für viele Sicherheitsprobleme.

Sicherheit sei mehr als ein Verkehrsreglement, wurde hier geäussert. «Mehr als» sollte man weglassen. Das im Artikel beschriebene Beispiel: Die alte Frau mit dem Kind an der Hand, die es nicht wagt, die «Velorennstrecke  Bahnhofstrasse» zu überqueren. Dabei hätte sie in der sogenannten Begegnungszone Vortritt, aber keiner der Velofahrenden hält. Das einfache Respektieren der Verkehrsregeln seitens der Velofahrenden gäben der Frau Sicherheit.

Velos gehören zum MIV

Hier liegt der Hund begraben. Das Reglement wird in Luzern à discrétion angeboten, die Velofahrenden wählen aus. Eine Kontrolle gibt es praktisch nicht, obwohl die täglichen Konflikte bekannt sind. An einer Veranstaltung des Forums 60plus zum Thema erklärte ein Polizist, dass die Polizei  nicht neben jeden Zebrastreifen einen Polizisten stellen könne. Ich habe seit Monaten keinen Polizisten mehr in der Stadt gesehen.

Leider wird in diesen beiden Artikeln (siehe Links dazu am Schluss) das Wort «Langsamverkehr» immer noch benutzt. Auf Bundesebene ist das seit 2021 nicht mehr erlaubt. Das (motorisierte) Velo ist zehn bis zwanzig Mal schneller als ein Fussgänger. Das Velo ist ein Fahrzeug (motorisiert) und ähnlich schnell wie das Auto und gehört deshalb in den Topf des motorisierten Individualverkehrs (MIV).

Mischverkehr als Todsünde

Die meisten Sicherheitsprobleme entstehen in den übernutzten Gassen und Strassen der Innenstadt. Fussgängerinnen und Fussgänger flanieren dicht gedrängt. Die Gasse ist gleichzeitig  internationale Veloroute. Mischverkehr ist bei diesen Frequenzen eine Todsünde und widerspricht den wichtigsten Planungsnormen. Ich empfinde das auch als Rücksichtslosigkeit gegenüber den Fussgängern.

Zwar wurden Regeln aufgestellt, wie Schritttempo und Vortritt für Fussgänger in der Fussgängerzone, Tempo 20 und Vortritt in der Begegnungszone, nur halten sich Velofahrende nicht daran. Vielen sind die Regeln unbekannt. In anderen Städten gibt es ein separates Verkehrsschild dafür, in Luzern nicht.

Zonenbezeichnungen, die sehr beschönigend sind:

  • Eine «Begegnungszone» ohne Begegnungen ist keine Begegnungszone.
  • Eine «Fussgängerzone/Velos erlaubt» ist keine Fussgängerzone.
  • Eine «verkehrsfreie Zone» mit Tausenden von (motorisierten) Zweirädern ist keine verkehrsfreie Zone.
  • Ein «Verkehrsreglement», das nicht befolgt werden muss, ist kein Verkehrsreglement.
  • «Langsamverkehr», der 30 bis 50 km/h schnell fährt, ist kein Langsamverkehr.
  • Eine «Flaniermeile» (Bahnhofstrasse), die als Veloparkplatz dient, ist keine Flaniermeile

Es wäre an der Zeit, diese Verkehrspolitik zu überdenken. Heute gibt es für Fussgänger und Fussgängerinnen keine Sicherheit und keine Aufenthaltsqualität. Und in ein paar Jahren verkehren doppelt so viele Velos. Wie soll das funktionieren?

Die beiden angesprochenenen Artikel

Sicherheit ist mehr als ein Verkehrsreglement

Stadt will Velofahrende schützen, Kanton reagiert langsam

Anpassungen Bahnhofstrasse (27.10.2026)

Aktuelles punkto Bahnhofstrasse vonseiten der Stadtverwaltung

Volker Assel

Gastautor

Geboren 1942. Bewegt sich seit 60 Jahren in Luzern, zuletzt sehr viel zu Fuss, und verfolgt die Verkehrsentwicklung in der Stadt. Von Beruf Bauingenieur, hat er vorwiegend als Statiker in Luzerner Büros gearbeitet, an diversen Projekten in Luzern (z. B. Kraftwerk Mühlenplatz) aber auch in der übrigen Schweiz.