Patrick Dittli, Personalchef der Stadt Luzern. Bild: zvg

Ein Prozent arbeitet noch nach 65

Alle Mitarbeitenden des Kantons Luzern sollen künftig über das AHV-Alter hinaus arbeiten dürfen. Wie ist es bei der Stadt und besteht überhaupt ein Bedürfnis? Personalchef Patrick Dittli gibt Auskunft.Von Hans Beat Achermann

Knapp ein Prozent aller 7000 kantonalen Angestellten sind älter als 65, nämlich 67 Personen. Das sind doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Altersguillotine wurde damals auf das vollendete 70. Altersjahr festgelegt. Ausgenommen waren einzelne Berufsgruppen. Künftig soll nun die Weiterarbeit bis 70 für alle möglich sein.

Wie geht die Stadt Luzern mit dem Wunsch zum Weiterarbeiten nach 65 um?  «Gemäss dem Personalreglement der Stadt Luzern endet das Arbeitsverhältnis der städtischen Mitarbeitenden grundsätzlich mit Erfüllung des 65. Altersjahres. Im Einzelfall ist eine Weiterbeschäftigung bis zur Erfüllung des 68. Altersjahres möglich», erläutert Personalchef Patrick Dittli.

Lockerung der Bestimmungen
In wenigen Fällen konnte der Stadtrat eine Weiterbeschäftigung auch darüber hinaus bewilligen, indem das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis in ein zivilrechtliches umgewandelt wurde, zum Beispiel für zeitlich limitierte Aushilfseinsätze. Das ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich, so dass jetzt eine Lockerung der Bestimmung im Personalreglement diskutiert wird, wonach mit 68 Schluss sein soll.

Die Gründe für eine Weiterbeschäftigung dürften darin liegen, dass angefangene Projekte noch zu Ende geführt werden mussten oder dass noch keine Nachfolge gefunden werden konnte. Aber auch das individuelle Bedürfnis nach Weiterarbeit kann dahinterstehen. Zurzeit sind 19 Personen in der Verwaltung angestellt, die das AHV-Alter bereits erreicht haben.

«Über längere Zeit war die Zahl weitgehend konstant. Sie lag meist zwischen fünf und zehn. In den letzten Jahren ist jedoch – ähnlich wie beim Kanton Luzern – ein leichter Anstieg zu beobachten», sagt Patrick Dittli. Die 19 entsprechen auch ziemlich genau einem Prozent, wie beim Kanton. In der städtischen Verwaltung arbeiten zirka 1900 Personen.

Später – oder auch früher
Doch es gibt in der Praxis nicht nur den Wunsch nach Weiterarbeit über das AHV-Alter hinaus, sondern auch den nach vorzeitiger Pensionierung. Dieser scheint gar nicht so gross, wie oft angenommen. «Der Wunsch nach vorzeitiger Pensionierung ist in etwa gleich häufig anzutreffen wie der Wunsch nach einer Bogenkarriere oder nach einer Weiterbeschäftigung über das ordentliche Pensionsalter hinaus», sagt Patrick Dittli.

Unter einer Bogenkarriere versteht man eine Pensenreduktion vor der Pensionierung. Das heisst also, dass weitaus die meisten städtischen Angestellten mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters in Pension gehen.

6. März 2026 – hansbeat.achermann@luzern60plus.ch