Der Flaneur ist unterwegs (8)

Heiliger Geist, regne auf Luzern und Kriens herab!

Von Karl Bühlmann

Im Stadthaus am Hirschengraben 17 nimmt niemand auf www.luzern60plus den Flaneur (70) zur Kenntnis. Gut so, man/frau konzentriert sich im Stadthaus auf die Arbeit oder schaut Webseiten mit mehr Bildli an. Falls Mr. Google mich zielführend durch Luzern Statistik geführt hat, sollen 30.1 Prozent der Stadtbevölkerung älter als 65 Jahre sein.* Warum die Arbeitszeit für Kolumnen der Minderheit verschwenden? Deshalb ist die vom Flaneur reklamierte Falschschreibung der „Heiliggeistkappelle“ am Hirschengraben 17 b wohl noch immer nicht korrigiert. Soll ich der Stadtkanzlei zu Weihnachten einen gebrauchten Duden aus dem Bücher-Brocki bringen? Das ist schwierig, an der Pendeltüre im EG der Stadtregierung steht deutsch und deutlich: „Es ist verboten, im Stadthaus Waren jeder Art feilzubieten und Sammlungen vorzunehmen.“ Die Sprache auf dem Schild entspricht der Political Correctness, besagt jedoch nichts anderes als „Betteln und Hausieren verboten“. Wäre eigentlich eine Steilvorlage zur parlamentarischen Anfrage „Diskriminierung im Stadthaus“ durch ein Mitglied aus dem Kreis der überfleissig fragestellenden Damen und Herren Räte. Warum dürfen Vorschläge für kostgünstige(re) Veloparkplätze oder zur Rechtschreibung im Stadthaus nicht hausiert werden?

Die wenigen Ernsthaften des minderen Fussvolkes, welche die Demokratie auch als körperliche Leistungsanforderung verstehen, gehen weiterhin in der umgetauften „Heiliggeistkappelle“ stimmen und wählen. Es wird sie nicht überraschen, wenn’s künftig beim elektronischen Wählen in Luzern zu Fehlern, Protesten, Klagen und Wiederholungen kommt wie in Miami oder auf den Fidschi-Inseln. Der Flaneur weiss wovon er schreibt, er wird monatlich gehackt, mit geraubten Logos in Versuchung geführt, und manchmal verärgern in seinem Namen von unbekannter Hand erfundene Fake-Rechnungen gute Bekannte. Warum soll ausgerechnet ein Wahl- oder Abstimmungsbüro weniger von Manipulationen gefeit sein? Kann jemand, der kein Rechtschreibe-Hirsch ist, den Computer fälschungssicher programmieren? Cyberkriminelle attackieren weltweit Computer, knacken mit Hilfe von Malware, welche im Darknet angeboten wird (verständlich formuliert selbst für Ü-70), nach ein paar Wochen auch neueste Sicherheitsversionen.

Doch des Flaneurs wichtigste Abneigung gegen das E-Voting hat andere Gründe: Wer sich auf kommunaler oder kantonaler Ebene in ein Parlament wählen lässt, studiert zuhause Akten statt sich mit den Kindern abzugeben, verzichtet wegen einer Kommissionssitzung auf den Kinobesuch, verfolgt zum bescheidenen Stundenansatz unnütze Palaver der „fleissigen“ Sitznachbarn oder setzt sich wegen eines profilierten öffentlichen Votums bösen Blicken und anonymen Briefen aus. „Die Demokratie ist das beste politische System“, schrieb Ephraim Kishon, “weil man es ungestraft beschimpfen kann.“ Und was tun E-Voter und E-Voterinnen? Sie räkeln sich zu Hause im Fauteuil, lesen – wenn’s gut geht – die Zusammenfassung der Zusammenfassung im Abstimmungsblättli oder die letzten Testimonials im hinkenden Boten aus dem Aargau, hören am Sonntagmorgen auf SRF das ‚Persönlich‘ und sondern dann, getrieben vom politischen und eigenen mentalen Momentum, auf digitalem Weg schnell ein Ja oder Nein ab. Sollte Demokratie neben Denken und Prüfen, Lesen und Zuhören nicht ein bisschen physische Anstrengung verlangen dürfen? Zu Fuss ins Urnenlokal oder wenigstens das Zukleben und Frankieren des Couverts und den Gang zum Briefkasten? Dem Bundesamt für Gesundheit kann’s nur recht sein: Mit den Füssen stimmen statt Einführung von Fettsteuer und Nährwertampel! Dem Flaneur geht die Phantasie über: Wer elektronisch stimmt oder wählt, hat eine Stimme, wer’s brieflich macht, bekommt zwei Stimmen gutgeschrieben, wer den Weg ins Urnenbüro nicht scheut, gar deren drei. Wie sähen dann nach Wahlen und Abstimmungen die seismografischen Karten aus?

Derartige (abstruse oder visonäre?) Hirngespinste verlangen nach sofortiger Ablenkung. Der Flaneur besteigt am Pilatusplatz den Bus und fährt nach Kriens. Als ehemaliger Handballer besucht er wieder einmal ein Spiel in der höchsten Liga, die Partie Kriens-Luzern gegen GC-Amicitia in der Krauerhalle. Zu Flaneurs Zeit waren die Zürcher Clubs Amicitia und Grasshoppers zwei Mächte in der Schweizer Handballwelt. Heute sind sie fusioniert und der Klon turnt in der Abstiegsrunde herum. Kriens verwaltet das Spiel, führt zur Halbzeit klar mit drei Toren, der Flaneur geht an die frische Luft, macht eine Runde um die Halle und steht an der Ecke der Horwerstrase 10 vor zwei Briefkästen. Er liest dreimal die Anschrift, bevor er sich sicher ist, dass er nicht benebelt ist.

Was sagt man da? Kriens, neuerdings Stadt, hat sein Logo einer Frischzellenkur unterzogen. Der modernisierte Gallus im Wappen streckt dem gezähmten Bären jetzt ein Pain Paillasse entgegen und nicht wie früher einen Luzerner Weggen. Und die Schule 21 im städtischen Kriens eröffnet in der Rechtschreibung krass und mega neue Horizonte. „Profisorium“ Für diese Verhunzung wäre man früher im Lehrerseminar Hitzkirch ins Provisorium versetzt worden. Ein Verschreiber wie „Heiliggeistkappelle“ ist dagegen ein orthografischer Flöigedräck.

Postscriptum: Ceterum censeo Donaldum T. „Bucinum“ dignitate esse spoliandum. Einreisesperre für Davos! Oder 8 Stunden im blockierten Hotellift zusammen mit WEF-Onkel Schwab und Bundesrat Parmelin. (“I can Englisch understand.”) - 27. Dezember 2018

* Tatsächlich sind in der Stadt Luzern rund 20 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre alt und älter. Siehe Bericht und Antrag zur Evaluation "Altern in Luzern" von 2016. Die Redaktion.

Zur Person
Karl Bühlmann
 (1948), aufgewachsen in Emmen. Historiker und Publizist, tätig in der Kultur und Kunstvermittlung, Mitglied/Geschäftsführer von Kulturstiftungen. Autor von Büchern zur Zeitgeschichte und von Publikationen über Schweizer Künstler/innen. Redaktor der ‚Luzerner Neuesten Nachrichten‘, 1989-1995 deren Chefredaktor. Wohnhaft in Luzern und Maggia/TI.