Recht auf eigenbestimmtes Ableben

Von Mario Stübi

Es erstaunt mich immer wieder, wie früh sich Bekannte aus meinem Umfeld bereits Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Mit früh meine ich in den Zwanzigern, also meistens noch keine zehn Jahre im Berufsleben. Ob man bei einer soliden Pensionskasse angemeldet sei beispielsweise, oder ob die Säule 3a empfehlenswert sei. Schliesslich forcieren einige sogar gezielt Wohneigentum, weil sie sich davon längerfristig eine Wertsteigerung ausrechnen.

Um ehrlich zu sein, solche Vorsorgemassnahmen kommen mir nicht im Traum in den Sinn. Ich bin noch nicht mal 30, da will ich mir bestimmt keine Gedanken über meinen Lebensabend machen, beziehungsweise wie ich mir diesen zu finanzieren gedenke (hinter vorgehaltener Hand rechnet ja keiner mehr mit einer AHV-Rente in der Grössenordnung von heute, aber das ist ein anderes Thema). Nur bei einer Sache, da habe ich vor wenigen Tagen gehandelt - um mich für eine Mitgliedschaft bei Exit entschieden.

"10vor10" brachte kürzlich einen Beitrag über den Beginn einer Diskussion unter den Mitgliedern der Sterbehilfeorganisation. Einer Diskussion darüber, ob Beihilfe zum Suizid dereinst nicht nur im Krankheitsfall gewährt werden soll, sondern auch ganz grundsätzlich beim persönlichen Wunsch nach Beendigung des Lebens im hohen Alter.

Ich finde diese Diskussion überfällig und bin erfreut, dass sich Exit ihr annimmt, obschon der Organisation schon bald der Gegenwind im öffentlichen Diskurs wieder um die Ohren pfeifen wird. Das Recht auf das eigene Leben beinhaltete für mich schon immer das Recht auf das eigenbestimmte Ableben. Es hat mich ja auch niemand gefragt, ob ich überhaupt auf die Welt kommen wolle. Und wenn ich an den Alltag und die Stimmung in einem heutigen Betagtenzentrum denke, will ich keineswegs dort enden, sondern dies selbstbestimmt verhindern können, und zwar zum Zeitpunkt meiner Wahl. Es ist hoffentlich noch eine Weile nicht so weit, dass ich die Dienste von Exit in Anspruch nehmen muss, aber ich habe zumindest vorgesorgt.