Die Sterbehilfe wird möglich

Mit einer Ausnahme blieb die Diskussion um die heikle und emotionale Frage um Sterbehilfe im Luzerner Grossen Stadtrat sachlich und von Verantwortung geprägt. CVP-Mann Thomas Gmür scherte aus. Er sprach von Sterbetourismus, der mit dem Luzerner Vorprellen gefördert werde und er zweifelte, ob in den Luzerner Heimen wirkliche Lebenshilfe geleistet werde. Sozialdirektor Ruedi Meier dazu: „Es gibt keinen Sterbetourismus. Niemand kann in ein Luzerner Heim kommen und hier Sterbehilfe verlangen.“ Dominik Durrer (SP) hielt Gmür entgegen, mit seinem Votum habe er die Sorgfaltspflicht im Rat verletzt. Gmür stellte schliesslich einen Rückweisungsantrag, der jedoch deutlich abgelehnt wurde.

Neben dieser Entgleisung dienten die Voten weitestgehend der Sache und der Verantwortung gegenüber dem Thema. Wir greifen heraus.

Daniel Wettstein, FDP, Kommissionspräsident: „Die Kommission hat sich über rund zwei Jahre mehrmals intensiv mit den Fragen auseinandergesetzt und sie mit Fachleuten besprochen.“

Theres Vinatzer, SP/Juso: „Der Wunsch nach Sterbehilfe ist Ausdruck von Selbstbestimmung. Es ist nicht das Ziel, Menschen zum begleiteten Suizid zu animieren.“

Jules Gut, GLP: „Wir können den Wunsch auf den Freitod akzeptieren. Es ist gut, dass in der neuen Regelung klar kommuniziert wird, was erlaubt ist.“

Stefanie Wyss, Grüne/Junge Grüne: „Wer ein Leben lang für sich Verantwortung übernommen hat, hat auch im Sterben ein Anrecht auf Selbstbestimmung.“

René Baumann, FDP: „Wir danken für den mit Sensibilität erstellten Bericht zur Regelung der Suizidbeihilfe. Die Vorreiterrolle, welche Luzern hier übernimmt, ist wertvoll.“

Jörg Krähenbühl, SVP: „Die Sterbehilfe ist kein Kernthema der Partei. Die Argumente dafür überzeugen aber. Es wäre menschenunwürdig, wenn ein Heimbewohner für Sterbehilfe seinen Pflegeplatz verlassen müsste.“

Agnes Keller-Bucher, CVP: „Die Fraktion ist grossmehrheitlich für Kenntnisnahme des sorgfältig erarbeiteten Berichts. Es darf nicht sein, dass jemand für die Suizidhilfe das Heim verlassen müsste.“

Sozialdirektor Ruedi Meier äusserte sich zum Argument, dass alte und stark pflegebedürftige Menschen bei der Zulassung von Sterbehilfe einem unausgesprochenen Druck ausgesetzt würden. „Dieser Druck wird auch im politischen Diskurs aufgebaut. Wir tragen dazu bei, wenn wir ständig von Steuersenkungen, Pflegefinanzierung und Sparbudgets reden.“       René Regenass

01.11.2011