Bundesräte als Verbrauchsmaterial

Von Judith Stamm 
Die Bundesratswahlen vom kommenden Dezember bewegen die Menschen in unserem Lande. Deshalb wiederhole auch ich hier einige Gedanken zum Thema, die mir wichtig zu sein scheinen. Immer und immer wieder wird vom «Anspruch der Parteien» auf Bundesratssitze geredet.

Und immer wieder wird dieser Anspruch mit der Grösse der Wähleranteile untermauert, welche die einzelnen Parteien in den zurückliegenden Parlamentswahlen gewonnen haben.
Bevor wir jetzt anfangen zu spekulieren und zu phantasieren, wie es dieses Mal herauskommen werde, könnten wir uns ja einmal erkundigen, was die Bundesverfassung, unser Grundgesetz, zum Bundesrat sagt. Die Artikel 174 bis 177 sind unserer Regierung gewidmet.

Kein Wort zu den Parteien
In Art. 175 wird die Anzahl der Magistraten festgelegt, es wird der Zeitpunkt der Wahl bestimmt, es werden die Wahlvoraussetzungen umschrieben und dann wird über die Auswahl das Folgende ausgeführt: «Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.» Ganz weiche Kriterien sind das: «Gegenden» und «Regionen» sind genannt, sie müssen «angemessen» vertreten sein.

Interessant ist, was fehlt: von den Parteien steht kein Wort im Zusammenhang mit Bundesratswahlen. Zwei Mal werden die Parteien in der Bundesverfassung genannt. In Art. 137 wird ihre Funktion umschrieben. Es ist eine Dienstleistungsfunktion, sie begründet keinen Machtanspruch. Zitat: «Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit.» In Art. 147 wird festgehalten, dass sie auch zu den Vernehmlassungsverfahren des Bundesrates bei wichtigen Erlassen und Vorhaben eingeladen werden.
Dass den Parteien im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen in der Verfassung keine besondere Rolle zugewiesen wird, scheint mir richtig. Bundesrätinnen und Bundesräten sollen vor allem eigenständige, starke Persönlichkeiten sein. Von ihnen erwarten wir ja gerade, dass sie im Amt weit über ihren parteipolitischen Tellerrand hinausschauen. Und als Kollegialbehörde (Art. 177 BV) problembezogene Entscheidungen für das ganze Land, für die ganze Bevölkerung entwickeln. Nicht jedes Abweichen von der Linie der eigenen Partei soll zum Drama werden müssen.

Und zur Bevölkerung gehören auch jene Teile, die politisch nicht engagiert oder interessiert sind. Die Höhe der Stimmbeteiligungen bei Wahlen und Abstimmungen geben über das zahlenmässige Ausmass genügend Aufschluss! Dazu gehören ferner auch jene, die sich vielleicht engagieren möchten, aber wegen Fehlens des Bürgerrechts nicht wählen und stimmen können.

Üblich ist in unserem Lande, dass Regierungsmitglieder, die wieder kandidieren, vom Parlament gewählt werden. Ausnahmen der letzten Jahre bestätigen auch hier die Regel. In der heutigen Diskussion wird verlangt, die Formel der Zusammensetzung des Bundesrates sofort zu ändern und den neuen «Machtverhältnissen» anzupassen. So wird es natürlich nicht formuliert. Es ist der «Wählerwille», der angerufen wird. Wobei immer wieder darauf hin zu weisen ist, dass dieser «Wählerwille» im Durchschnitt den Willen von weniger als 50 Prozent der Stimmberechtigten abbildet.

Bundesräte als Schlachtopfer
Dass es im Dezember voraussichtlich keine Vakanz zu besetzen gilt, scheint keine Rolle zu spielen. Da müsse eben ein Bisheriger, eine Bisherige über die Klinge springen. Einigermassen unbarmherzig wird mit zukünftigen Schlachtopfern jetzt schon ins Gericht gegangen. Und sollten sich in vier Jahren die Wähleranteile der einzelnen Parteien wieder ändern, könne ja das Parlament als Wahlbehörde die Regierungsbeteiligung wieder anpassen, heisst es in der öffentlichen Diskussion. Bundesräte als Manövriermasse, Bundesräte als Verbrauchsmaterial, nenne ich das. Weniger respektiert als Figuren auf einem Spielbrett, die nach Belieben herumgeschoben oder eliminiert werden können.

Immer etwa wieder gab es erfolglose Vorstösse im Parlament, welche die Amtszeit der Bundesräte beschränken wollten. Eine solche Massnahme könnte meiner Meinung nach allenfalls zur Entspannung der Situation beitragen. Dann aber würde ins Dossier der Bundesratsrücktritte gähnende Langeweile einkehren. Das wollen wir offenbar nicht. Wir haben ja keine königliche Familie, die mit ihren Lebensgeschichten für unsere Unterhaltung sorgt. Also müssen Bundesrätinnen und Bundesräte an deren Stelle treten. Das Knuddeln eines Schweinchens an der Olma, die unerträgliche Ungewissheit über einen erwünschten oder bevorstehenden Rücktritt, alles dient dem Bedürfnis nach «action», welches offensichtlich auch unser helvetisches Gemüt umtreibt.

Dass Achtung, Respekt, Wertschätzung anders aussehen würden, geht in Bundesratsvorwahlzeiten häufig vergessen! Aber dies wird ja dann an prächtigen Wahlfeiern mit pompösen Reden wieder ausgeglichen! – 22.11.2019
judith.stamm@luzern60plus.ch

Zur Person
Judith Stamm, geboren 1934, aufgewachsen und ausgebildet in Zürich, verfolgte ihre berufliche und politische Laufbahn in Luzern. Sie arbeitete bei der Kantonspolizei und bei der Jugendanwaltschaft, vertrat die CVP von 1971 - 1984 im Grossen Rat (heute Kantonsrat) und von 1983 - 1999 im Nationalrat, den sie 1996/97 präsidierte. Sie war 1989 - 1996 Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und 1998 - 2007 Präsidentin der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft.