Demenzstrategie für den Kanton Luzern

Der Kanton Luzern will die Herausforderungen der Demenzerkrankung angehen. Zu diesem Zweck hat er zusammen mit den Gemeinden die «Demenzstrategie Kanton Luzern 2018–2028» erarbeitet. Diese soll dazu beitragen, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten, die Akzeptanz in der Gesellschaft zu fördern und die Unterstützung der Angehörigen zu stärken.

pd. Aktuell leben im Kanton Luzern 5700 Menschen mit Demenz. Aufgrund der aktuellen demographischen Entwicklung wird sich diese Zahl bis 2035 nahezu verdoppeln. Die Thematik wurde bereits 2012 mit parlamentarischen Vorstössen im Kantonsrat behandelt. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) haben daraufhin beschlossen, dass der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unter Einbezug der wichtigsten Akteure eine kantonale Demenzstrategie entwickelt. Diese wurde heute im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt.

Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen im Mittelpunkt

Eine Demenzerkrankung bringt viele Fragen mit sich, die aus gesellschaftlicher und individueller Perspektive beantwortet werden müssen. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf betont deshalb die Wichtigkeit einer solchen Strategie: «Wir wollen dazu beitragen, dass die Lebensqualität der Betroffenen weiterhin so gut wie möglich bewahrt, die Akzeptanz der Krankheit gefördert und die Unterstützung von Angehörigen gestärkt wird.» Die Demenzstrategie gibt die Stossrichtung für die weiteren Aktivitäten und zukünftigen Massnahmen für den Umgang mit Demenz vor. «Es geht hier nicht bloss um eine Strategie, sondern um Betroffene, die dabei im Mittelpunkt stehen», so Regierungsrat Graf.

Strategie definiert Ziele und Zuständigkeiten

Die Demenzstrategie des Kantons Luzern orientiert sich an der «Nationalen Demenzstrategie 2014-2017», von welcher die Handlungsfelder übernommen wurden:

- Handlungsfeld 1: Gesundheitskompetenz, Information und Partizipation

- Handlungsfeld 2: Bedarfsgerechte Angebote

- Handlungsfeld 3: Qualität und Fachkompetenz

- Handlungsfeld 4: Daten und Wissensvermittlung

Pro Handlungsfeld wurden operative Ziele und Zuständigkeiten formuliert. In folgenden Bereichen identifiziert die Strategie beispielsweise Handlungsbedarf: Informations- und Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige, die Stärkung bedarfsgerechter Angebote zur Früherkennung und Risikoverminderung oder ausreichend ambulante Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsangebote. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die inhaltlich Zuständigen primär auch finanziell in der Pflicht sind. Vielmehr sollen die Verantwortlichen mit ihrer Erfahrung den Lead bei der Umsetzung des jeweiligen Ziels übernehmen. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) ist damit beauftragt, den Informationsaustausch unter den Involvierten sicherzustellen. Edith Lang, Leiterin DISG, betont: «Für die erfolgreiche Erarbeitung und Umsetzung war und ist ein Bekenntnis zur Strategie und das Engagement der verschiedenen Akteure unabdingbar.» Die Umsetzung ab 2018 wird mit den Akteuren geplant und ist ein gemeinsames Projekt von VLG und GSD.

Gemeinden sind wichtiger Akteur und Partner

Im Kanton Luzern sind die Gemeinden für den Versorgungsauftrag im Bereich der Langzeitpflege zuständig. Sozialvorsteher der Gemeinde Neuenkirch und stellvertretender Bereichsleiter des VLG, Jim Wolanin, betonte: «Der VLG begrüsst die Strategie. Es ist wichtig, dass man in diesem Bereich gemeinsam vorwärts geht. Wir sind zuversichtlich, dass wir anhand dieses Grundlagenpapiers die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt haben.» Gleichzeitig fordert der VLG, dass die Gemeindeautonomie bei allen Umsetzungsschritten soweit wie möglich respektiert und gewahrt wird.
Der Bericht zur Demenzstrategie 

3. Februar 2017