Selektion per Patientenverfügung?

Von Cécile Bühlmann

Die Corona-Krise ändert nicht nur das tägliche Leben einschneidend, es verändert auch den Blick auf Dinge, die ich vorher anders sah. Zum Beispiel den Blick auf die Patientenverfügung.

Obwohl ich so viel nicht verplante Zeit wie noch nie im Leben zur Verfügung habe, tue ich mich sehr schwer, mich für diese Kolumne an den Computer zu setzen. Irgendwie bin ich produktiver, wenn das Leben durchgetaktet ist. Ich plane dann, wann ich einkaufe, ins Kino gehe, für Gäste koche, eine Wanderung unternehme oder eben meine Kolumne schreibe. Jetzt ist das alles ganz anders, die Tage gleichen sich. Ich weiss oft kaum, ob es Sonntag oder Dienstag ist, spielt auch keine Rolle. Die einförmigen Tage wiederholen sich. Einzig ob wir ein Velofährtli oder einen Spaziergang unternehmen oder wenn der freundliche junge Nachbar kommt, um für uns einzukaufen, macht den Unterschied. In die Agenda schaue ich schon gar nicht mehr, ist eh alles abgesagt.

Die Corona-Krise ändert nicht nur das tägliche Leben einschneidend, es verändert auch den Blick auf Dinge, die ich vorher anders sah. So war es für mich selbstverständlich, schon lange eine Patientenverfügung zu haben, welche ich mit meinem Partner und mit meiner Hausärztin besprochen hatte. Darin verlange ich, dass lebensverlängernde Massnahmen unterlassen oder nicht mehr weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann. Dabei hatte ich das Bild vor Augen, dass ich hochbetagt und von einer schweren unheilbaren Erkrankung betroffen, den Tod nicht einfach durch das Anschliessen an eine Maschine noch hinauszögern will. Oder wie es meiner Mutter passierte, die nach einem schweren Hirnschlag mit einer Magensonde künstlich ernährt wurde und nie mehr das Bewusstsein erreichte. Nach mehr als einem Jahr konnte sie dann endlich sterben, weil sich meine Familie für den Abbruch der künstlichen Ernährung entschieden hatte. Meine Mutter hatte keine Patientenverfügung gemacht und nie mit jemandem über ihre diesbezüglichen Vorstellungen gesprochen. Eine solche Situation wollte ich meinen Angehörigen und dem Pflegepersonal ersparen, das war der Grund für das Verfassen meiner Patientenverfügung. Ich wollte autonom über die Art und Weise meiner letzten Stunden bestimmen.

Das war vor Corona. Dann begann eine mediale Debatte um die Patientenverfügung, wie ich sie noch nie zuvor erlebt hatte. Medizinerinnen und Ethiker begannen die Risikogruppe der über 65-Jährigen eindringlich aufzufordern, unbedingt eine Verfügung zu verfassen, in der sie sich dazu äussern sollten, ob sie im Falle einer Corona-Infektion lebensverlängernde Massnahmen in Anspruch nehmen wollten oder nicht. Sie sollen sich darin erklären, ob sie hospitalisiert werden möchten oder nicht, ob sie an eine Beatmungsmaschine angehängt werden möchten oder nicht. Und plötzlich erscheint eine Patientenverfügung in einem anderen Licht: statt eines Instruments der Selbstbestimmung, bekommt sie den Ruch eines Mittels zur Selektion, um im Falle stark ansteigender Patientenzahlen die Älteren effizienter davon abhalten zu können, die teuren Intensivplätze und Beatmungsgeräte zu benützen, um sie für Jüngere freizuhalten.

Der moralische Druck, eine solche Verfügung zu unterschreiben, ist enorm gestiegen und damit sind für mich viele Fragen plötzlich akut: Muss ich mich als 70-Jährige und damit automatisch auch Risikopatientin jetzt sorgen, ob ich bei einer Erkrankung noch an ein Beatmungsgerät angeschlossen würde oder nicht, auch wenn ich keine Vorerkrankung habe? Meine Patientenverfügung ist da nicht eindeutig: Verzögert das Beatmungsgerät nur den Eintritt des Todes und kann die Krankheit nicht mehr aufgehalten werden? Viele ältere Patientinnen überleben ja trotz Beatmungsmaschine eine Corona-Infektion nicht.

Auf jeden Fall habe ich an unserem Hausznacht – im Garten mit dem vorgeschriebenen Abstand – laut und deutlich meinen Wunsch geäussert, dass ich bei einer schweren Erkankung im Spital behandelt werden möchte. Meine Hausmitbewohnerinnen und mein Lebenspartner sind also alle Zeugen, wie ich meine ambivalent formulierte Patientenverfügung interpretiert haben möchte. Und wenn sich dann das Leben wieder normalisiert, werde ich versuchen, in Ruhe meine Patientenverfügung im Lichte der neuen Erfahrungen präziser zu formulieren. - 14. April 2020

cecile.buehlmann@luzern60plus.ch

Zur Person:
Cécile Bühlmann, geboren und aufgewachsen in Sempach, war zuerst als Lehrerin, dann als Beauftragte und als Dozentin für Interkulturelle Pädagogik beim Luzerner Bildungsdepartement und an der Pädagogischen Hochschule Luzern tätig. Von 1991 bis 2005 war sie Nationalrätin der Grünen, 12 Jahre davon Präsidentin der Grünen Fraktion. Von 2005 bis 2013 leitete sie den cfd, eine feministische Friedensorganisation, die sich für Frauenrechte und für das Empowerment von Frauen stark macht, von 2006 bis 2018 präsidierte sie den Stiftungsrat von Greenpeace Schweiz. Sie ist Vizepräsidentin der Gesellschaft Minderheiten Schweiz GMS. Seit anfangs 2014 ist Cécile Bühlmann pensioniert und lebt in Luzern.