Stimmrecht auf Antrag – ohne willkürliche Altersgrenze?

Von Mario Stübi

Mit 18 Jahren wird man als Schweizerin oder Schweizer stimm- und wahlberechtigt, gleichzeitig mit der Mündigkeit. Ab Geburt fehlten mir also 18 Jahre lang politische Rechte wie das Unterschreiben von Initiativen und Referenden oder das passive Wahlrecht. In meiner Jugend hat mich das stets geärgert. Ich kritisierte damals gerne das Altersheim namens Eidgenössisches Parlament, weil das hohe Durchschnittsalter der National- und Ständeräte keineswegs ein Abbild der Schweizer Gesellschaft darstellt.

Doch gibt es sinnvolle, praktikable Alternativen zum geltenden System? Etwas radikal schlug ich jeweils vor, dass die verlorenen 18 Jahre des ersten Lebensabschnitts am Ende irgendwie kompensiert werden müssen. Mit andern Worten: 18 Jahre vor dem Tod müsste uns das Stimmrecht wieder entzogen werden, damit es wieder ausgeglichen ist – was natürlich ziemlicher Stuss ist, denn wie soll das bewerkstelligt werden? Durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz minus 18 Jahre? Männer und Frauen gleich (Schweizerinnen leben bekanntlich etwas länger als Schweizer)? Oder einfach ab der Pensionierung? Sie sehen: Nonsens. Wie lässt sich aber der Umstand wett machen, dass ich beispielsweise schon mit 14 gerne hätte stimmen und wählen wollen, dafür aber noch vier Jahre warten musste?

Die Politik diskutierte bereits viele Modelle. Einige wenige Gemeinden und Kantone beispielsweise kennen auf ihrer Ebene das Stimmrechtsalter 16. Das ist löblich, macht den Braten aber nur unwesentlich feisser. Wie stehts mit einem Stimmrecht ab Geburt? Das ist lieb gemeint, aber ein zweijähriges Kind kann vielleicht das Stimmcouvert aufreissen, dessen Inhalt dürfte es aber schnell mal langweilen. Die Junge CVP des Kantons Luzern wiederum dachte diese Idee weiter und lancierte 2009 die Idee eines Familienstimmrechts. Konkret würde dies heissen, die Eltern nehmen das Stimmrecht ihres Kindes ab Geburt solange wahr, bis der Nachwuchs dieses Recht bei Mama und Papa für sich selbst einfordert, spätestens jedoch mit 18 Jahren. Wie steht es hier aber um das Prinzip «one man, one vote» (und nicht mehr)? Ich bin überzeugt, dieses Modell wäre am Ende nicht mit unserer Bundesverfassung vereinbar.

In dem Fall alles beim Alten lassen? Einen Lösungsvorschlag hätte ich noch: das Stimmrecht auf Antrag. Jedes Kind, jeder Jugendliche entscheidet selber und nach eigenem Gutdünken, wann sie oder er zum ersten Mal stimmen oder wählen möchte. Dies müsste lediglich der Wohngemeinde gemeldet werden und schon würde ab der nächsten Abstimmung das Stimmcouvert in den Briefkasten flattern. In anderen Demokratien, wo sich jede und jeder vor einer Wahl zunächst registrieren muss, um daran teilnehmen zu können, ist dies in ähnlicher Form bereits gang und gäbe. Eine gute politische Bildung im Schulunterricht soll die jungen Schweizerinnen und Schweizer über diese Möglichkeit in Kenntnis setzen und das entsprechende Verfahren erklären. Im Dialog mit den Klassengspänli soll jede und jeder selber entscheiden, wann es dieses Recht für sich in Anspruch nehmen möchte.

Das Abstimmen würde so zu einem bewusst gefällten, persönlichen Entscheid – eine ideale Auseinandersetzung mit dem Wesen der Demokratie. Und ich würde sogar noch weiter gehen und die völlig willkürlich gesetzte Grenze bei 18 Jahren ganz weglassen. Wer sich also Zeit seines Lebens nie um sein Stimm- und Wahlrecht bemühte, hätte wohl auch nicht davon Gebrauch gemacht, wenn ihr oder ihm ab 18 unaufgefordert ein Leben lang das Stimmcouvert nach Hause geschickt worden wäre.

Zur Person
Mario Stübi (29) hat Kulturwissenschaften an der Universität Luzern studiert und leitete bis 2012 die Regionalstelle Zentralschweiz der Kinder- und Jugendförderung Infoklick.ch. Er schreibt für verschiedene Online-Publikationen und ist als DJ tätig. Er engagiert sich politisch in der SP und kulturell in diversen Vereinen und Gremien, aktuell für die Zwischennutzung Neubad im ehemaligen Hallenbad Biregg.