Der Mensch stirbt, seine Daten leben weiter

Von Desirée Germann, Caritas
Nach dem Tod einer geliebten Person sind viele administrative Hürden zu nehmen. Dazu gehört auch das Thema des digitalen Nachlasses. Wer erbt die digitalen Daten? Was passiert mit dem digitalen «Ich» nach dem Tod? Die Caritas hat dazu eine Borschüre veröffentlicht.

«Das Thema ist für viele noch eine absolute Blackbox», meint Regula Hagmann, Leiterin Fachstelle Begleitung in der letzten Lebensphase der Caritas Zürich. Gerade junge Leute sind sich der Thematik überhaupt nicht bewusst. «Würden sie morgen bei einem Autounfall ums Leben kommen, stünden die meisten Eltern vor unzähligen Fragezeichen». Aber auch bei der älteren Generation stellt Regula Hagmann Nachholbedarf fest. «Die meisten werden sich erst während eines Gesprächs bewusst, wie viele Fragen sich auftun».

Wer erbt meine Daten?
Das Schweizer Erbrecht spricht im Grunde klare Worte. Die digitalen Daten, also Fotografien, Musikstücke, Hörbücher, Dokumente und auch die Geräte (Handy, Laptop, iPad), gehen an die Erben über. Das Problem stellt jedoch der fehlende Zugriff dar. Kennen die Hinterbliebenen die Passwörter nicht, stehen sie vor der Herausforderung, diese ausfindig zu machen oder sie zu umgehen.

Keine einfache Lösung
Passwortgeschütze Geräte können nicht in jedem Fall einfach geknackt werden. Je nach Modell ist die Hilfe von externen Experten nötig, die oft teuer sein kann. Geht es um den Zugriff auf E-Mail-Konten, soziale Netzwerke oder Datenbanken in der Cloud kommt erschwerend hinzu, dass die Nachkommen mit internationalen Konzernen, wie Facebook, Yahoo oder Google verhandeln müssen. Kein einfaches Unterfangen, denn es stellt sich dabei unter anderem die Frage, welches Recht in solchen Fällen angewendet wird.

Umgang mit Passwörtern
Es scheint, als ob sich eine einfache Lösung anbieten würde: Alle wichtigen Passwörter zusammentragen und an die Angehörigen weitergeben. Ganz risikofrei ist das jedoch nicht. Gerät diese Liste in die falschen Hände, haben Betrüger ein leichtes Spiel. Es sollte daher gut überlegt werden, wo ein solches Dokument aufbewahrt wird (externe Speicherung gegen Bezahlung, USB-Stick oder auf Papier, das an einem sicheren Ort aufbewahrt wird). Es ist eine persönliche Entscheidung, welcher Option am meisten vertraut wird. Wichtig ist, dass die Angehörigen darüber informiert werden.

Konsequenzen der Unwissenheit
Was bedeutet es für die Hinterbliebenen, wenn ihnen der Zugriff auf digitale Konten, Handys oder sonstige Geräte verwehrt bleibt? Einerseits geht es um einen emotionalen Verlust. Fotografien, Videos oder Schriftstücke sind alles wertvolle Erinnerungsstücke, die für Angehörige einen hohen emotionalen Wert haben und ihnen bei der Verarbeitung der Trauer helfen können. Ohne die nötigen Zugriffe können diese für die Angehörigen für immer verloren sein.

Andererseits sind auch praktische, monetäre Konsequenzen zu berücksichtigen. Wir verfügen heutzutage über unzählige Konten in der digitalen Welt, die auch finanzielle Aspekte betreffen, beispielsweise PayPal. Wenn der digitale Nachlass nicht geregelt wird, wissen Angehörige oft nicht, welche Benutzerkonten überhaupt existieren, geschweige denn wie die Zugangsdaten lauten. Mögliche Guthaben können aufgrund automatisierter Zahlungsaufträge verlorengehen.

Vorbereitung entlastet die Angehörigen
Damit sich Angehörige nicht mit solchen Problemen rumschlagen müssen, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten den digitalen Nachlass zu regeln. Hier hilft die Vorsorgemappe der Caritas. In der Broschüre «Anordnungen für den Todesfall» werden alle Punkte aufgelistet, an die gedacht werden sollten. Das wichtigste dabei: Angehörige sollten über die Existenz dieses Dokuments informiert werden, damit sie wissen, was nach dem Tod zu tun ist. - Caritas Schweiz, Mediendienst, 17.10.2019

Die Vorsorgemappe und die Broschüre «Anordnungen für den Todesfall» ist zu finden unter: www.caritas.ch/vorsorge.