„Vom Paternalismus zur Selbstbestimmung“

An einer öffentlichen Veranstaltung von Luzern 60plus hat der Jurist und Sozialarbeiter Urs Vogel, Institut für angewandtes Sozialrecht, über die wichtigen Neuerungen im Erwachsenenschutz informiert. Dieser führe, so Urs Vogel, weg vom Paternalismus des alten Vormundschaftsrechts, hin zu mehr Selbstbestimmung. Mehr als hundert Personen haben sich lebhaft für die Ausführungen interessiert, wie zahlreiche Fragen aus dem Publikum zeigten. 

Der Vorsorgeauftrag
Mit massgeschneiderten Beistandschaften bringt das Gesetz insbesondere auch älteren Menschen die Möglichkeit, in guten Zeiten für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit verbindlich vorzusorgen. Sie können mit einem Vorsorgeauftrag Personen ihres Vertrauens oder juristische Personen benennen, die dann für sie sorgen. Was ein solcher Auftrag umfasst, lässt sich individuell festlegen: Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten, Wohnen, Gesundheit oder Unterstützung in sozialen und administrativen Fragen können bedarfsgerecht geregelt werden. Die zuständige Behörde (KESB) wird bei Eintreten einer Urteilsunfähigkeit den Vorsorgeauftrag auf seine Gültigkeit hin prüfen, allenfalls mit gesetzlichen Massnahmen ergänzen und die beauftragte Person einsetzen.

Die Patientenverfügung
Wie der Vorsorgeauftrag zählt auch die Patientenverfügung zu den Instrumenten der eigenen Vorsorge. Das neue Erwachsenenschutzrecht verleiht ihr eine Rechtsverbindlichkeit, die sie so bisher nicht überall hatte. Hier kann zum Beispiel formuliert werden, ob jemand bei schwerer Krankheit lebensverlängernde Massnahmen ablehnt oder im Todesfall Organe spenden möchte.

 Das Gesetz regelt ferner die rechtliche Vertretung und die Situation von urteilsunfähigen Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, dies auch zu deren Schutz. Dazu gehören zum Beispiel der Betreuungsvertrag, die Voraussetzungen bei bewegungseinschränkenden Massnahmen und – neu im Heimbereich – die freie Arztwahl.

An der Veranstaltung stellte Toni. Räber, Fachmann der Pro Senectute, den so genannten Docupass vor. Dieser ist hilfreich, um die eigene Vorsorge zu regeln. Das Dokument informiert über Möglichkeiten und  Formvorschriften, die für Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder Anordnungen für den Todesfall zu beachten sind.
Marietherese Schwegler - 18. September 2012

Präsentation „Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutz“
Folien_Übersicht_Erwachsenenschutz.pdf

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